Zahnarzt Dr. Alexander Kurdow MSc | Hufnerstraße 63 | 22305 Hamburg | Tel. 040 - 29 43 51
Kronen
Als zahnerhaltende Maßnahme
Gelegentlich ist die Restsubstanz eines Zahnes durch Unfall, Karies oder übergroße Füllungen so weit geschwächt, dass eine Bruchgefahr besteht, welche den Zahn insgesamt in Gefahr bringt. In diesen Fällen ist eine Krone auch in Verbindung mit dem dabei notwendigen, erheblichen Substanzabtrag eine zahnerhaltende Maßnahme.
Die Krone umfasst den Zahn körperlich und verhindert so , dass er durch eine punktförmige Krafteinwirkung (z.B. Steinchen im Schwarzbrot) längs brechen kann. Wir verwenden hier in der Regel Vollkeramik Kronen.